Konformitätsbewertungen

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) bietet als Notifizierte Stelle 0104 Konformitätsbewertungen für europäisch geregelte Messgeräte nach den Richtlinien 2014/31/EU (NAWID) und 2014/32/EU (MID) an. Das LMG ist als national anerkannte Konformitätsbewertungsstelle 0104 außerdem zuständig für Konformitätsbewertungen weiterer, national geregelter Messgeräte nach Modul F und F1 aus Anlage 4 der Mess- und Eichverordnung.

Nicht alle Messgerätearten können von der KBS Bayern geprüft werden. Unser Leistungsangebot ist in der Gesamtliste der von den deutschen Eichbehörden angebotenen Konformitätsbewertungsverfahren auf eichamt.de unter "Konformitätsbewertungsstellen" einsehbar.

Das Verzeichnis gemäß § 18 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz der weiteren anerkannten Konformitätsbewertungsstellen für national geregelte Messgeräte ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz abrufbar. Alle notifizierten Stellen für die europäisch harmonisierten Messgeräte sind in der NANDO-Datenbank der europäischen Kommission gelistet.

Die Konformitätsbewertungsstelle stellt in einem z.T. mehrstufigen Verfahren die Übereinstimmung des Messgerätes mit den Anforderungen des MessEG fest und erstellt eine Konformitätsbescheinigung. Der Hersteller des Messgerätes stellt anschließend eine schriftliche Konformitätserklärung für das Messgerät aus.

Regeln und Erkenntnisse für das Inverkehrbringen von eichpflichtigen Messgeräten

Die vom Regelermittlungsausschuss nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes ermittelten Regeln und Erkenntnisse zum Inverkehrbringen und Verwenden von eichpflichtigen Messgeräten sind in der aktuellen Version unter Dokumente und Fundstellen erhältlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Konformitätsbewertungs (Stand: 04.02.2024)

Entgeltregelung für die Dienstleistungen der Konformitätsbewertun (Stand: 02.04.2024)